Handelsregister · HRB 740080
Chronologischer Auszug
DL Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) DL Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) b) Heilbronn Geschäftsanschrift: Arndtstraße 5, 74074 Heilbronn c) Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei der DL Wohnbau GmbH + Co. KG und der DL Projekt und Wohnbaugesellschaft GmbH + Co. KG jeweils mit Sitz in Heilbronn. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. b) Geschäftsführer: Dünger, Klaus, Heilbronn, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2011. | a) 24.01.2012 Sommer | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.06.2013 (13 IN 337/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 01.07.2013 Kunze | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 28.10.2013 (13 IN 337/13) wurde das vorläufige Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 19.09.2013 (13 IN 337/13) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 29.11.2013 Kunze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.