Die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen sowie Erzeugnissen des Verlagswesens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Ernst Nikolaus Kaufmann
Lahr
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2022.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile; nun: Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG. Druckhaus", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 390926), um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ernst Kaufmann GmbH & Co. KG. Druckhaus", Lahr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 390926), hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2022 mit Nachtrag vom 02.08.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2022 mit Nachtrag vom 02.08.2022 den gesamten Geschäftsbetrieb der Druckerei (Druckereibetrieb) mit Ausnahme der in Anlage 1 und Anlage 2 des Vertrages (UVZ 1186/2022 V) aufgeführten Aktiva und Passiva auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 30.09.2024 (30 IN 383/24) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Offenburg, 30 IN 383/24) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
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