divis - Gesellschaft für visuelle Kommunikation mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
c/o Pläster, Maria-Hilf-Str. 19, 50677 Köln
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 24091
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
18.08.2010
Abrufstand
07.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
- die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software für das grafische Gewerbe, - Dienstleistungen, Service und Schulungen für das grafische Gewerbe, - Werbeagentur, Agentur für visuelle Kommunikation. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erzeugung von und der Handel mit Verlagsprodukten sowie der Betrieb eines Verlages.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Rüdiger Pläster
Köln
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.06.1993.
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.01.2002 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 74,11 auf EUR 26.150 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 zu ändern.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.08.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.11.2001.
Beschluß Bl. 78 ff Sdb.
Beschluß Bl. 98 ff Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.