DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde zu Duisburg Beeckerwerth e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Duisburg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2543
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
17.08.2023
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zum Vorstand gehören: Gemeindevorsitzender, zwei stellvertretende Gemeindevorsitzende, Buchhalter, Sekretär und vier Beisitzer. Zur Vertretung berechtigt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Gemeindevorsitzende oder einer der stellvertretenden Gemeindevorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lokman Göz
Duisburg
Vorstand
Kamile Kayis
Duisburg
Vorstand
Necaattin Yalman
Duisburg
Vorstand
Kadir Dogruel
Duisburg
Vorstand
Durkadin Gazziano
Duisburg
Vorstand
Cesim Yildiz
Duisburg
Vorstand
Hakan Evci
Duisburg
Vorstand
Cüneyt Keles
Duisburg
Vorstand
Saffet Erisoglu
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.02.1985, zuletzt geändert am 06.06.1987.
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2005 hat die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Gründungsjahr, Name und Sitz), § 2 (Zweck der Gemeinde) und § 3 (Tätigkeiten zur Erreichung des Gemeindezwecks) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde § 1 der Satzung (Name und Sitz) geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.12.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 28.03.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 205 ff. der Akten
Satzung Bl. 12 ff. Sonderband
Satzung Bl. 61 - 81 des Sonderbandes
Satzung Bl. 146 - 157 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.