DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Bad Vilbel
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Vilbel
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 13030 früher Amtsgericht Bad Vilbel
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
26.07.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam; darunter der Gemeindevorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Orhan Köroglu
Bad Vilbel
Vorstand
Kürsat Yigin
Bad Vilbel
Vorstand
Sedat Köroglu
Bad Vilbel
Vorstand
Sultan Köroglu
Bad Vilbel
Vorstand
Irfan Köroglu
Bad Vilbel
Vorstand
Sedar Genc
Bad Vilbel
Vorstand
Abdullah Kandira
Maintal
Vorstand
Esra Köroglu
Bad Vilbel
Vorstand
Batuhan Kuzpinari
Bad Vilbel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.11.1990
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2002 die Satzung neu gefasst und insbesondere die Änderung der §§ 1 (Name) und 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 3 ff. d. A.
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2005 geändert durch das Gerichtsorganisationsgesetz in der durch das Zweite Gesetz zur Verwaltungsstrukturreform vom 20.12.2004 (GVBl. Teil I S. 506) geänderten Fassung; nunmehr Amtsgericht Frankfurt am Main.
Ergänzend von Amts wegen eingetragen: Satzung Bl. 89 ff
Fall 7
Fall 8
Satzung Blatt 216-226
Fall 9
Der Vorstand besteht aus - dem Gemeindevorsitzenden, - zwei stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Sekretär, - dem Buchhalter und - vier Beisitzern.
Fall 10
Satzung Blatt 362 ff. Sonderband
Fall 11
Satzung Blatt 433 ff.d.A Band 2
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.