Handelsregister · VR 20186

Registerinformationen

DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Baar-Ebenhausen e.V. · Amtsgericht Ingolstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DITIB - Türkisch Islamische Gemeinde zu Baar-Ebenhausen e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Baar-Ebenhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20186
Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Letzte Eintragung
22.12.2025
Abrufstand
05.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Yusuf Salmak

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Bedrettin Cifci

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Ganime Yitik

Reichertshofen

Vorstand

Erhan Oguz

Reichertshofen

Vorstand

Efe Can Bulut

Reichertshofen

Vorstand

Erol Barut

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Hakan Sarisoy

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Hilmi Sahin

Baar-Ebenhausen

Vorstand

Gönül Oguz

Reichertshofen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 14.12.1979 zuletzt geändert am 27.07.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Alle nicht in der Mitgliederversammlung vom 26.04.2009 anwesenden Mitglieder haben der Neufassung schriftlich zugestimmt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2025 hat mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.02.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 6 SB; Neue Satzung Bl. 8 SB; Zustimmungen Bl. 11 SB
  • Beschluss Bl. 23 SB; Neue Satzung Bl. 25 SB.
  • Zustimmungen Bl. 59 SB; Beschluss Bl. 56 SB; Neue Satzung Bl. 58 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.