Die Herstellung und der Vertrieb von zahntechnischen Erzeugnissen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einen oder bestimmte Geschäftsführer generell berechtigen, Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu schließen. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dirk Otzen
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 26. März 1996 mit Änderung vom 27. Dezember 2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.03.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.08.2001.
Gesellschaftsvertrag Blatt 6 Sonderband
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