Handelsregister · HRB 107312
Chronologischer Auszug
Dirk Franz GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Dirk Franz GmbH b) Heilbronn c) Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen, ausgenommen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Franz, Dirk, Neckarsulm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1999 mit Nachtrag vom 30.03.2000 und 14.04.2000. | a) 06.11.2006 Blum b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 05.06.2000 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 22-25 | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Eckenerstr. 24, 74081 Heilbronn c) Gegenstand geändert; nun: Vermittlung von Versicherungen und Kapitalanlagen, ausgenommen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind. Hiervon ausgenommen ist die Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 1, 1a und 2 des Kreditwesengesetzes (KWG), ohne sich beim Durchführen der Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen ausschließlich für Rechnung und unter Haftung gem. § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG (vertraglich gebundene Vermittler). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff.1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 23.12.2010 Knaupp |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.