Handelsregister · HRB 107312

Chronologischer Auszug

Dirk Franz GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dirk Franz GmbH

b)
Heilbronn

c)
Vermittlung von Versicherungen und
Kapitalanlagen, ausgenommen Bank- oder
Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach
dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig
sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Franz, Dirk, Neckarsulm, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.08.1999 mit Nachtrag vom
30.03.2000 und 14.04.2000.
a)
06.11.2006
Blum

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
06.11.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 05.06.2000
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 22-25
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Eckenerstr. 24, 74081 Heilbronn

c)
Gegenstand geändert; nun:
Vermittlung von Versicherungen und
Kapitalanlagen, ausgenommen Bank- oder
Finanzdienstleistungsgeschäfte, die nach
dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig
sind. Hiervon ausgenommen ist die
Erbringung der Anlage- und
Abschlussvermittlung sowie die
Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz
Nr. 1, 1a und 2 des Kreditwesengesetzes
(KWG), ohne sich beim Durchführen der
Finanzdienstleistung Eigentum oder Besitz
an Geldern oder Wertpapieren von Kunden
zu verschaffen. Diese Leistungen erfolgen
ausschließlich für Rechnung und unter
Haftung gem. § 2 Abs. 10 Satz 1 KWG
(vertraglich gebundene Vermittler).
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff.1
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
23.12.2010
Knaupp

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.