die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günter Stratmann
Bottrop
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.1998 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.02.1999 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Essen (bisher AG Essen HR B 13401) nach Bottrop beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma (vormals Diplom-Kaufmann Günter Stratmann Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 12.06.2003 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
Ferner hat die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2003 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beschlussfassung) sowie den Wegfall des § 17 (Gründungskosten) mit der Folge der Änderung der Bezeichnung des nachfolgenden Paragrafen beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.12.1998; Beschl. Bl. 4 ff.; GesV Bl. 11 ff. Sbd.
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