Handelsregister · HRB 14992

Chronologischer Auszug

Dipl.-Ing. Ralf Evertz Maschinenbau GmbH · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dipl.-Ing. Ralf Evertz Maschinenbau GmbH

b)
Solingen

c)
der Bau von Maschinen und die
Instandsetzung von Maschinen und der
Handel hiermit.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Evertz, Ralf, Leichlingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1978 zuletzt geändert am
23.03.1993
a)
25.03.2004
Strutz

b)
Tag der ersten
Eintragung in Solingen:
13.03.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
2151 Amtsgericht
Solingen getreten.
Freigegeben am
24.03.2004.
251.200,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2004
beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 51.129,18812 um EUR
70,81188 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den
Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage)
zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist neu
gefasst.Abgesehen vom Stammkapital haben sich weitere
Angaben nach § 10 Abs.1 und 2 GmbHG nicht geändert
a)
25.08.2004
Rupprecht

b)
Gesellschafterbeschluß
Bl.7
f.;Gesellschaftsvertrag
Blatt 13 ff. Sonderband II

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.