Oberflächenveredelung von Metallen und Kunststoffen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Gesellschafter Heinrich List ist Kraft Sonderrechts einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer und ist befugt mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschaftsfuhrer(in)
Christian Kaya
Iserlohn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en Prokurist(in)
Ralf Weber
Wende
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?enGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Thorsten Niggemann
Neuenrade
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?enGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 08.05.1991 zuletzt geändert am 17.01.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 hat die Änderung der §§ 6 (Vertretung), 8 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2007 hat die Änderung der §§ 6 (Vertretung), 8 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.08.1991. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl. 69 ff SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.