Handelsregister · HRB 220514

Registerinformationen

Dipl.-ing. H. P. Früh Bauunternehmung Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dipl.-ing. H. P. Früh Bauunternehmung Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Achern
Geschäftsanschrift
Spitalstraße 15 A, 77855 Achern

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 220514
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
02.06.2022
Abrufstand
10.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Hans Peter Früh Baubetriebe GmbH & Co. KG in Achern, deren Gegenstand der Betrieb einer Bauunternehmung im Hoch- und Tiefbau mit allen damit zusammen längenden Geschäften, sowie die Verwaltuig, Nutzung und Verwertung des vorhandenen Grundvermögens ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Liquidator(in)

Rose Früh

Achern

alleinvertretungsberechtigt, solange alleinige Liquidatorin; anderenfalls vertritt sie gemeinsam mit einem anderen Liquidator.

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1993 zuletzt geändert am 16.07.2002
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführer) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.07.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 17.01.1994
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband 1 Blatt 95-109

Insolvenz

  • Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 14.07.2016 (11 IN 90/16) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.