Dipl.-Ing. Arne v. Wussow & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fürth
Geschäftsanschrift
Erbacher Straße 26, 64658 Fürth/Odw.
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 41001
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
06.09.2024
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Maximilian von Wussow
Fürth/Odw.
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.06.1997 zuletzt geändert am 08.11.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie eine weitere Änderung in § 9 Abs. 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Gesellschafterversammlung), 11 (Wettbewerbsklausel), 17 (Bekanntmachungen) und 18 (Schlussbestimmung) beschlossen. Zudem wurde der bisherige § 13 (Verdeckte Gewinnausschüttung) ersatzlos gestrichen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 23 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.