Handelsregister · HRB 41001

Registerinformationen

Dipl.-Ing. Arne v. Wussow & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dipl.-Ing. Arne v. Wussow & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fürth
Geschäftsanschrift
Erbacher Straße 26, 64658 Fürth/Odw.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 41001
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
06.09.2024
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Maximilian von Wussow

Fürth/Odw.

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.06.1997 zuletzt geändert am 08.11.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 25.564,59 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) sowie eine weitere Änderung in § 9 Abs. 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 8 (Geschäftsführung und Vertretung), 9 (Gesellschafterversammlung), 11 (Wettbewerbsklausel), 17 (Bekanntmachungen) und 18 (Schlussbestimmung) beschlossen. Zudem wurde der bisherige § 13 (Verdeckte Gewinnausschüttung) ersatzlos gestrichen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.07.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Blatt 23 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.