Handelsregister · HRB 6271
Historischer Auszug
Dipl.-Finanzwirt Dieter Schneider Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bochum
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Amtsgericht
Tausender||
Hunderter
|
Zehner
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A
Er
24680
,
Nr.
Vorstand
R
B
L.
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By
der
|a)
Firma
Grund
Persönlich
haftende
Ein-
|
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragung
tra-
|c)
Gegenständ
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
u
6
7
1
la)
Dipl.-Finanzwirt
50.000
Dipl.-
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
08.
Dezem-
Dieter
Schneider
Finanzwirt
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
16.
Novem-
ber
1998
Steuerberatungs-
Dieter
ber
1998
abgeschlossen.
gesellschaft
mbH
Schneider,
Die
Gesellschaft
ist
auf
unbestimmte
Zeit
Dosich.
Bochum,
geb.
geschlossen.
.
b)
Bochum
27.12.1955.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
Dostal
schäftsführer.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
c)
die
für
die
Steuer-
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
beratungsgesell-
jeweils
zwei
von
ihnen
oder
einen
von
ihnen
|b)
Gesell-
schaft
gesetzlich
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
ver-
|schaftsvertrag
und
berufsrechtlich
treten.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhan-
|Bl.:
5
f£f.,
SB
zulässigen
Tätig-
keiten
gem.
$
33
i.V.m.
$S
57
Abs.
3
StBerG.
Tätigkeiten,
die
mit
dem
Beruf
des
Steuerberaters
nicht
vereinbar
sind,
insbesondere
gewerbliche
Tätig-
keiten
i.S.
v.
S$
57
Abs.
4
Nr.
1
StBerG
wie
z.B.
Handels-
und
Bankgeschäfte,
sind
ausgeschlos-
sen.
Die
Gesellschaft
ist
zur
Errichtung
von
Zweigniederlas-
sungen
befugt,
so-
weit
die
berufs-
rechtlichen
Voraus-
setzungen
dafür
er-
füllt
sind.
Leiter
der
Zweigniederlas-
sung
muß
ein
Steu-
erberater
sein,
der
seine
berufliche
Niederlassung
am
Ort
der
Zweignie-
derlassung
oder
in
deren
Nahbereich
hat.
RS
102
-
Karteibiatt
HRB
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
den,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
al-
lein.
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
allen
oder
einzelnen
Geschäftsführern
Einzelver-
tretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Be-
schränkungen
des
$S
181
BGB
erteilt
werden,
letzteres
auch
für
den
Fall
der
Einmann-
GmbH.
Durch
Gesellschafterbeschluß
darf
nur
Geschäftsführern,
die
Steuerberater
sind,
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
werden.
Sind
zwei
Geschäftsführer
bestellt,
von
de-
nen
nur
einer
Steuerberater
ist,
muß
diesem
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
werden.
Als
Geschäftsführer
sind
Steuerberater
zu
bestellen
($S
50
Abs.
1
Satz
1
StBerG).
Neben
Steuerberatern
können
auch
Steuerbe-
vollmächtigte,
Rechtsamwälte,
Wirtschafts-
prüfer
und
vereidigte
Buchprüfer
sowie,
nach
Genehmigung
durch
die
für
die
Finanz-
verwaltung
zuständige
oberste
Landesbehör-
de,
besonders
befähigte
Personen
mit
einer
anderen
Ausbildung
als
einer
der
in
$
36
StBerG
genannten
Fachrichtungen
als
Ge-
schäftsführer
bestellt
werden
(S
50
Aks.
2
und
Abs.
3
StBerG).
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Ge-
schäftsführer
allein
vertreten
muß
dieser
Steuerberater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinschaftlich
vertreten,
muß
einer
der
Geschäftsführer
Steli&fberater
sein.
Wird
die
Gesellschaft
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten,
muß
der
Geschäftsführer
Steuerberater
sein.
Der
Geschäftsführer
Dieter
Schneider
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Be-
schränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Fortsetzung
Rückseite
Rückseite
von
Blatt
Amtsgericht
neh
Ihr
.
Vorstand
der
|a)
Firma
Grund
Persönlich
haftende
Ein-
b)
Sitz
nn
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragung
tra
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
|
und
Unterschrift
gung
Abwickier
|
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
7
Fortsetzung
auf
dem
ten
Blatt
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