Der Betrieb von gastronomischen Betrieben, Beratung und Dienstleistung im gastronomischen Bereich.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Angelo Toro
Emmendingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2017.
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Del Toro, Angelo, Emmendingen, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Gasthaus Cheers Inhaber Angelo Del Toro e.K.", Emmendingen (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707763) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Einzelkaufmann Del Toro, Angelo, Emmendingen, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma "Gasthaus Cheers Inhaber Angelo Del Toro e.K.", Emmendingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707763) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2024 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.