Handelsregister · HRB 7481

Registerinformationen

Dilling Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Marburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dilling Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Kirchhain-Großseelheim
Geschäftsanschrift
Marburger Ring 21, 35274 Kirchhain-Großseelheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7481
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
28.04.2020
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Komplementärstellung und Geschäftsführung bei Unternehmen, deren Zweck die Erbringung von Bauleistungen ist, insbesondere bei der Dilling Baugesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Kirchhain-Großseelheim. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige und ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen sowie derartige Unternehmen zu vertreten und Zweigniederlassungen zu errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Karsten Böth

Fronhausen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jannick Moter

Kirchhain

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Alexander Frank

Grünberg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2020

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.