Handelsregister · HRB 4575
Chronologischer Auszug
Dignitos gUG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Weiden i. d. OPf.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dignitos gUG (haftungsbeschränkt) b) Neustadt a.d. Waldnaab Geschäftsanschrift: Am Hacklberg 2, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck des Unternehmens ist die bedarfsgerechte Verteilung von Spendengeldern an bedürftige Menschen. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Bereitstellung, technische Wartung, Versorgung, Pflege und Ausbau einer Spenden App mit zugehöriger lnternetplattform, mit der der Spender die Möglichkeit hat, selbstbestimmt Spenden zu verteilen, die dann vor Ort in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft unterhält hierzu Kooperationsverträge mit sog. Partnerbetrieben. Zielsetzung ist eine Versorgung bedürftiger Bevölkerungsteile über diese Betriebe. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | 1.500,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kost, Jürgen, Leuchtenberg, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Kost, Thomas, Berlin, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Kost, Silke, Neustadt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2015. | a) 28.07.2015 Heindl | |
| 2 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck des Unternehmens ist die bedarfsgerechte Verteilung von Spendengeldern an bedürftige Menschen. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO). (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Die Bereitstellung, technische Wartung, Versorgung, Pflege und Ausbau einer Spenden-App mit zugehöriger lnternetplattform, mit der der Spender die Möglichkeit hat, selbstbestimmt Spenden an Restaurants zu verteilen, die dann vor Ort in Form von Sachleistungen, allen voran zubereiteten Speisen, zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft unterhält hierzu Kooperationsverträge mit sog. Partnerrestaurants. Zielsetzung ist eine flächendeckende Versorgung bedürftiger Bevölkerungsteile über diese Restaurants. Der Zugang zu den Leistungen steht allen Personen offen, die sich selbst als bedürftig ansehen. - Zudem durch die Bereitstellung von Unterstützung zur Teilhabe an Bildung für bedürftige Kinder. Die Kinder haben die Möglichkeit, durch die Hilfe von Spendengeldern Zuschüsse zur Finanzierung von Bildungsveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu erhalten. - Außerdem durch die Bereitstellung von Unterstützung zu Teilhabe am Gesundheitssystem. Alte und kranke Menschen sollen die Möglichkeit erhalten über Spendengelder finanzierte Zuschüsse zu den Selbstbeteiligungen für Medikamente, ärztliche Dienstleistungen und Hilfsmitteln zu erhalten. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2020 hat die Änderung des § 4 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. | a) 11.02.2020 Dr. Wedlich | |||
| 3 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Zweck des Unternehmens sind die Förderung des bürgerlichen Engagements gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO, sowie die Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Die Sammlung und bedarfsgerechte Verteilung von Spendengeldern an bedürftige Menschen. Diese wird erreicht durch die Bereitstellung, technische Wartung, Versorgung, Pflege und Ausbau einer Spenden-App mit zugehöriger Internetplattform, mit der der Spender die Möglichkeit hat, selbstbestimmt Spenden selbstbestimmt an Restaurants zu verteilen, die dann vor Ort in Form von Sachleistungen, allen voran zubereiteten Speisen zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft unterhält hierzu Kooperationsverträgen mit sog. Partnerrestaurants, Zielsetzung ist eine flächendeckende Versorgung bedürftiger Bevölkerungsteile über diese Restaurants, der Zugang zu den Leistungen steht allen Personen offen. Zudem durch die Bereitstellung von Unterstützung zur Teilhabe an Bildung für bedürftige Kinder. Die Kinder haben die Möglichkeit, durch die Hilfe von Spendengeldern Zuschüsse zur Finanzierung von Bildungsveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu erhalten. Drittens durch die Bereitstellung von Unterstützung zur Teilhabe am Gesundheitssystem. Alte und kranke Menschen sollen die Möglichkeit erhalten über Spendengelder finanziert Zuschüsse zu den Selbstbeteiligungen für Medikamente, ärztliche Dienstleistungen und Hilfsmittel zu erhalten. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens) sowie 14 (Auflösung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. | a) 23.11.2020 Dr. Wedlich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.