Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Sitz
- Rostock
- Geschäftsanschrift
- Albert-Einstein-Straße 21, 18059 Rostock
Handelsregister · HRB 15732
Digitales Innovationszentrum Rostock GmbH · Amtsgericht Rostock
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
1. Die Förderung der Wirtschaft im Raum Rostock, insb. von digitalen Innovationen, Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung mit dem Ziel, die Bereiche von digitaler Transformation, Entrepreneurship und Transfer zu stärken und nutzbar zu machen. Der Zusammenarbeit der regionalen Partner - der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Universität Rostock und der OstseeSparkasse Rostock - kommt dabei besondere Bedeutung zu. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens dienen, diesen fördern oder wirtschaftlich berühren. 3. Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie fördert im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die Allgemeinheit, insbesondere auf den Gebieten - Beratung, Unterstützung und Betreuung von Gründungsinteressierten, Gründern und ansässigen Unternehmen, - Durchführung von Veranstaltungen und Messen sowie ähnlichen Formaten, die das Thema voranbringen, - Förderung von Forschungskooperationen und überbetrieblichen Kooperationen, - Vermittlung von Kontakten zur Bereitstellung des notwendigen Fachwissens, - Ausbau von Wissens- und Technologietransfer für die Entwicklung von Innovationen, - Steigerung der Erreichbarkeit von digitalen Lösungen für regionale Unternehmen und deren Wertschöpfung (gemeinsame Wirtschaftsförderung). 4. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten. Hierzu bedarf es der Einwilligung der Gesellschafter. Die Tochterunternehmen haben die Regelungen, die für Beteiligungen der Kommunen, des Landes sowie der landesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, zu beachten; die Satzungen und Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu gestalten. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die in diesem Gesellschaftsvertrag niedergelegten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 6. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Rostock
Bad Doberan
Weitere Registerangaben
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.