(1) die Entwicklung und Erweiterung des Startup-Ökosystems der Region Bonn/Rhein-Sieg um das verbindende Element zwischen Startups, Wissenschaft und Wirtschaft. (2) Gegenstand des Unternehmens ist a) das Betreiben eines digitalen Hubs für die Förderung des Unternehmertums der Wirtschaft in der Region Bonn/Rhein-Sieg, b) die Sicherstellung des Wissens- und Technologietransfers, sowohl durch die Überführung des an den wissenschaftlichen Einrichtungen vorhandenen Wissens in den außerhochschulischen Bereich von Wirtschaft und Gründerszene als auch durch den Transfer von außerhalb der wissenschaftlichen Einrichtungen vorhandenem Wissen und dort aufgekommenen Fragestellungen in die wissenschaftlichen Einrichtungen hinein, insbesondere durch die Koordinierung und Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsleistungen an mittelständische Unternehmen der Region zur digitalen Transformation, durch die Förderung von Startup-Unternehmen, in den Bereichen der digitalen Wirtschaft und durch (erlaubnis-freie) Beratungsleistungen und Beteiligung an Startup-Unternehmen zur Seed-Finanzierung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist dieses einzelvertretungsbefugt. Zwei Vorstandsmitglieder sind gesamtvertretungsbefugt. Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Mitglieder, können jeweils zwei Vorstände gemeinschafltich oder ein Vorstand mit einem Prokuristen die Gesellschaft vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eiko Lennart Gerrit Gerten
Bonn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Vera Elisabeth Zimmermann
Bonn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.08.2016
Die Hauptversammlung vom 10.10.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Weiter wurde eine Änderung in § 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung), § 5 (Einziehung von Aktien) und in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtszeit, Amtsniederlegung) beschlossen. Ein neuer § 8 (Recht zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern) wurde eingefügt, sodass sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ um jeweils 1 erhöht hat; § 11 (bisher § 10 - Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 12 (bisher § 11 - Zustimmungsbedürftigte Geschäfte des Vorstands), § 13 (bisher § 12 - Vergütung des Aufsichtsrats). Zudem wurde ein neuer § 24 (Prüfungen des Landesrechnungshofes) eingefügt, sodass sich die Nummerierung der nachfolgenden §§ um jeweils 2 gegenüber der früheren Fassung erhöt hat.
Die Hauptversammlung vom 20.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Amtszeit, Amtsniederlegung) Abs. 1 beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 26.08.2016 enthaltenen Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 46.939,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates ist § 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) und § 21 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 21.06.2022 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Änderung der Satzung in § 21 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022 I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 83.629,00 EUR auf 430.568,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates ist § 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) und § 21 (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
Freitext
Eintragung in Spalte 6b vom Amts wegen ergänzt.
Nachtrag zu lfd. 7
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.06.2022 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 21.06.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 170.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022 I)
Sonstige Rechtsverhältnisse
Das Genehmigte Kapital beträgt noch 86.371,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.