Handelsregister · HRB 126613

Chronologischer Auszug

Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 13.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Digitale ErinnerungsWerkstatt gGmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Diesterwegstr. 15, 60594 Frankfurt am
Main

c)
1. Gemeinnnützige Zwecke der
Körperschaft sind

a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung,

b) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) die Aufzeichnung und Dokumentation
der Erinnerungen von Überlebenden und
Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer
Genozide und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit
Antisemitismus- und
Rassismuserfahrungen außerhalb von
Holocaust und Genozid auseinandersetzen,
b) die Entwicklung von schulischen und
außerschulischen digitalen Lernangeboten
mit Zeitzeugnissen,
c) die Entwicklung und Verwendung von
innovativen Erinnerungsformaten für einen
multiperspektivischen, gesellschaftlichen
Dialog,
d) die Unterstützung von Bildungs-,
Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die
sich mit dem Holocaust und anderen
Genoziden bzw. Massenverbrechen
beschäftigen,
e) die Unterstützung bei dem Aufbau von
digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der
Konzeption bis zur Verteilung und
Verwendung der Zeitzeugnisse.
f) die Konzeption und Projektentwicklung
zur Stärkung des demokratischen
Verständnisses durch eine
Auseinandersetzung mit persönlichen und
gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von
Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten,
g) die Zuwendung von Mitteln an eine
andere Körperschaft im In- und Ausland
oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
der in Absatz 1 genannten
steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1
AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine
beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von
Mitteln an eine Körperschaft des privaten
Rechts, die weder beschränkt noch
unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt
voraus, dass diese Mittel für der Art nach
steuerbegünstigte Zwecke verwendet und
die Rechtsform des Empfängers im
Ausland einer Körperschaft,
Personenvereinigung oder
Vermögensmasse im Sinne des KStG
entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen
Fällen sicherzustellen, dass die
Verwendung der Mittel durch die
Körperschaft im Ausland ausreichend
nachgewiesen werden kann; die erhöhte
Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht
zur Sachverhaltsaufklärung und
Beschaffung der erforderlichen Nachweise
unter Ausschöpfung der bestehenden
rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
- gegenüber dem Finanzamt bei
Auslandssachverhalten ist zu beachten (§
90 Abs. 2 AO).

3. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung von Inhalten im
Zusammenhang mit der Dokumentation
und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Jungblut, Karen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2021
a)
03.03.2022
Bäuml

b)
Fall 1
2c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Gemeinnnützige Zwecke der
Körperschaft sind

a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung,

b) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) die Aufzeichnung und Dokumentation
der Erinnerungen von Überlebenden und
Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer
Genozide und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit
Antisemitismus- und
Rassismuserfahrungen außerhalb von
Holocaust und Genozid auseinandersetzen,
b) die Entwicklung von schulischen und
außerschulischen digitalen Lernangeboten
mit Zeitzeugnissen,
c) die Entwicklung und Verwendung von
innovativen Erinnerungsformaten für einen
multiperspektivischen, gesellschaftlichen
Dialog,
d) die Unterstützung von Bildungs-,
Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die
sich mit dem Holocaust und anderen
Genoziden bzw. Massenverbrechen
beschäftigen,
e) die Unterstützung bei dem Aufbau von
digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der
Konzeption bis zur Verteilung und
Verwendung der Zeitzeugnisse.
f) die Konzeption und Projektentwicklung
zur Stärkung des demokratischen
Verständnisses durch eine
Auseinandersetzung mit persönlichen und
gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von
Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten,
g) die Zuwendung von Mitteln an eine
andere Körperschaft im In- und Ausland
oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
der in Absatz 1 genannten
steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1
AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine
beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von
Mitteln an eine Körperschaft des privaten
Rechts, die weder beschränkt noch
unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt
voraus, dass diese die Mittel für der Art
nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet
und die Rechtsform des Empfängers im
Ausland einer Körperschaft,
Personenvereinigung oder
Vermögensmasse im Sinne des KStG
entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen
Fällen sicherzustellen, dass die
Verwendung der Mittel durch die
Körperschaft im Ausland ausreichend
nachgewiesen werden kann; die erhöhte
Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht
zur Sachverhaltsaufklärung und
Beschaffung der erforderlichen Nachweise
unter Ausschöpfung der bestehenden
rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
- gegenüber dem Finanzamt bei
Auslandssachverhalten ist zu beachten (§
90 Abs. 2 AO).

3. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung von Inhalten im
Zusammenhang mit der Dokumentation
und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen.
a)
22.03.2022
Hewlett

b)
Fall 2
3c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Gemeinnnützige Zwecke der
Körperschaft sind

a) die Förderung von Wissenschaft und
Forschung,

b) die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) die Aufzeichnung und Dokumentation
der Erinnerungen von Überlebenden und
Zeitzeugen des Holocaust sowie weiterer
Genozide und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, sowie Formate die sich mit
Antisemitismus- und
Rassismuserfahrungen außerhalb von
Holocaust und Genozid auseinandersetzen,
b) die Entwicklung von schulischen und
außerschulischen digitalen Lernangeboten
mit Zeitzeugnissen,
c) die Entwicklung und Verwendung von
innovativen Erinnerungsformaten für einen
multiperspektivischen, gesellschaftlichen
Dialog,
d) die Unterstützung von Bildungs-,
Forschungs- und Erinnerungsinitiativen, die
sich mit dem Holocaust und anderen
Genoziden bzw. Massenverbrechen
beschäftigen,
e) die Unterstützung bei dem Aufbau von
digitalen Zeitzeugen-Datenbanken von der
Konzeption bis zur Verteilung und
Verwendung der Zeitzeugnisse.
f) die Konzeption und Projektentwicklung
zur Stärkung des demokratischen
Verständnisses durch eine
Auseinandersetzung mit persönlichen und
gesellschaftlichen Werten mit Hilfe von
Zeitzeugnissen in verschiedenen Formaten,
g) die Zuwendung von Mitteln an eine
andere Körperschaft im In- oder Ausland
oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
der in Absatz 1 genannten
steuerbegünstigten Zwecke (§ 58 Nr. 1
AO). Die Zuwendung von Mitteln an eine
beschränkt oder unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft des privaten
Rechts setzt voraus, dass diese selbst
steuerbegünstigt ist. Die Zuwendung von
Mitteln an eine Körperschaft des privaten
Rechts, die weder beschränkt noch
unbeschränkt steuerpflichtig ist, setzt
voraus, dass diese die Mittel für der Art
nach steuerbegünstigte Zwecke verwendet
und die Rechtsform des Empfängers im
Ausland einer Körperschaft,
Personenvereinigung oder
Vermögensmasse im Sinne des KStG
entspricht. Die Gesellschaft hat in diesen
Fällen sicherzustellen, dass die
Verwendung der Mittel durch die
Körperschaft im Ausland ausreichend
nachgewiesen werden kann; die erhöhte
Mitwirkungspflicht der Gesellschaft - Pficht
zur Sachverhaltsaufklärung und
Beschaffung der erforderlichen Nachweise
unter Ausschöpfung der bestehenden
rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten
- gegenüber dem Finanzamt bei
Auslandssachverhalten ist zu beachten (§
90 Abs. 2 AO).

3. Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung von Inhalten im
Zusammenhang mit der Dokumentation
und Veröffentlichung von Zeitzeugnissen.
a)
08.04.2022
Hewlett

b)
Fall 3
4b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Birnheck 1 A, 65779 Kelkheim (Taunus)
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Jungblut, Karen, Kelkheim (Taunus),
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
10.08.2022
Hewlett

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.