Halten und Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der DietStein Verwaltungs GmbH & Co. KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Steinebronn
Allmersbach im Tal
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Ulrike Dietrich
Allmersbach im Tal
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2001 mit Nachtrag vom 02.07.2001.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2011 mit Nachtrag vom 11.10.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma), § 2 (Gegenstand) Abs.1 und §§ 8, 9 und 11 (jeweils Änderung der Firma der Kommanditgesellschaft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2006.
Tag der ersten Eintragung: 14.08.2001
Gesellschaftsvertrag mit Nachtrag: Sonderband Blatt 15/22
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.