Handelsregister · HRB 730127
Chronologischer Auszug
Dietmar Hopp Stiftung gGmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Zweite DH Stiftung gGmbH b) St. Leon-Rot Geschäftsanschrift: Opelstraße 28, 68789 St. Leon-Rot c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Sports und die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts i.S.v. § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln für die Verfolgung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam. b) Geschäftsführer: Hopp, Daniel, Walldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2018. | a) 04.04.2018 Kretzler | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Dietmar Hopp Stiftung GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 11.06.2018 Melzer | |||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Hopp, Dietmar, Walldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 27.06.2018 Melzer | ||||
| 4 | b) Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OH ZWEI GmbH", St. Leon-Rot (Amtsgericht Mannheim HRB 729084) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. | a) 21.12.2018 Melzer | ||||
| 5 | c) Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist: (a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO); (b) die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO); (c) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO); (d) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO); (e) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO); (f) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO); (g) die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO); (h) die Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO); (i) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO); (j) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Steuerkörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts; die Bereitstellung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Daneben kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie ihre Mittel teilweise einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO zuwendet; dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziffer 2.2 entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand der Gesellschaft) beschlossen. | a) 05.02.2019 Melzer | |||
| 6 | a) Firma geändert; nun: Dietmar Hopp Stiftung gGmbH c) Gegenstand geändert; nun: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO); b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO); c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. Nr. 4 AO); d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO); e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO); f) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO); g) die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO); h) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft ist eine Förderkörperschaft für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 AO. Einzige Art der Zweckverwirklichung der Gesellschaft ist, Mittel anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuzuwenden. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Dies ist auch dann zulässig, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Mittel von der Empfängerkörperschaft verwendet werden, nicht dem Zweck der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziffer 2.2 entspricht. Weiterhin kann die Gesellschaft im Rahmen des § 58 Nr. 4 AO ihre Arbeitskräfte anderen Personen Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen und im Rahmen des § 58 Nr. 5 AO ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlassen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr), Ziffer 2 (Gesellschaftszweck und Gegenstand der Gesellschaft) und Ziffer 14 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen. | a) 02.05.2022 Melzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.