Das Betreiben eines Handwerksbetriebes mit dem Geschäftszweig Akustik und Deckenbau sowie weitere Dienstleistungen und Handelsgeschäfte, die dem Unternehmen zu dienen geeignet sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hans Dieter Werner
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Elke Werner
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Markus Werner
Mannheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Tag der ersten Eintragung: 08.10.1987
Gesellschaftsvertrag: Sonderband 1 Blatt 6 - 11
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.08.1987
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 (Stammkapital) und 13 (Stimmrecht) beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.04.2013 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 51.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen sowie die Streichung der bisherigen §§ 12 und 13. Die Ziffernfolge der nachfolgenden Vorschriften hat sich entsprechend geändert.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 2099/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.