Handelsregister · HRB 5848
Chronologischer Auszug
Dieter Höppner Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dieter Höppner Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Herford c) Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v § 57 Abs. 4 Nr. l StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechfiichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigneiderlassung muß ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich hat. | 60.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss mindestens eine der vertretungsberechtigten Personen Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft bei der Vronahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder zugleich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Sie sind also von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) Geschäftsführer: Höppner, Dieter, Steuerberater, Preußisch- Odendorf einzelvertretungsberechtigt | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1993 | a) 07.06.2004 Zimmermann b) Tag der ersten Eintragung: 13.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Herford HRB 2204) getreten. Freigegeben am 07.06.2004. Gesellschaftsvertrag Bl. 9 - 20 SB | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 41, 32052 Herford | a) 25.05.2010 Heron | ||||
| 3 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Barrenholze 3, 32051 Herford Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 32361 Preußisch Oldendorf, Geschäftsanschrift: Am Kirchplatz 2, 32361 Preußisch Oldendorf | a) 30.05.2011 Droste |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.