Die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten, Fassadenarbeiten und Bodenverlegungsarbeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Himmelreich
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Torsten Himmelreich
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2006 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um zwei neue §§ 6 (Einziehung, Abtretung von Geschäftsanteilen) und 7 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Hierdurch wurden die bisherigen §§ 6 - 10 zu §§ 8 - 12.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 39 f Sonderband
Beschluss Blatt 57 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 59 ff Sonderband
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