Handelsregister · HRB 43791

Chronologischer Auszug

Dieter Hans Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Saarbrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dieter Hans Steuerberatungsgesellschaft
mbH

b)
Merchweiler

c)
Die für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Beratungsstelle oder in deren Nahbereich
hat
60.000,00
EUR
a)
Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu
bestellen, § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG. Neben
Steuerberatern können auch
Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
sowie, nach Genehmigung durch die für die
Finanzvewaltung zuständige oberste
Landesbehörde, besonders befähigte Personen
mit einer anderen Ausbildung als einer der in §
36 StBerG genannten Fachrichtungen als
Geschäftsführer bestellt werden (§ 50 Abs.2 und
Abs. 3 StBerG). Die Zahl der Geschäftsführer,
die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der
Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht
übersteigen (§ 50 Abs. 4 StBerG). Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft
durch einen Geschäftsführer allein vertreten,
muß dieser Steuerberater sein. Wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten, muß mindestens eine der
vertretungsbefugten Personen Steuerberater
sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muß diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Hans, Dieter, Steuerberater, Illingen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Bühler, Frank, Steuerberater, Merchweiler
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.05.1993 zuletzt geändert am
18.02.2002
a)
21.11.2003
Becker

b)
Tag der ersten
Eintragung: 04.10.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bühler, Frank, Steuerberater, Merchweiler
Bestellt als
Geschäftsführer:
Altmeier, Mike, Steuerberater, Sulzbach,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
07.04.2006
Schaaf
3b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von
Amts wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Dorfstraße 59, 66589 Merchweiler
a)
21.01.2016
Böhm
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und
Sitz), 10 (Beschlußfassung) und 15 (Einziehung von
Geschäftsanteilen) beschlossen.
a)
02.08.2021
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.