Betreuen und Verwalten von lmmobilien, Objekten und Anlagen von Gewerbe- Kommunal- und Privatkunden einschließlich der Vermittlung, Vergabe und Überwachung von Aufträgen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2024
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