Handelsregister · HRB 66700
Chronologischer Auszug
Die Wille gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Die Wille gGmbH Ev. Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe, berufliche Qualifizierung, Kultur und Bildung b) Berlin c) Förderung, Entwicklung, Trägerschaft und Koordination von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, der Kultur- und Bildungsarbeit, der Beschäftigung, beruflichen Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und der Beratung. Dies wird unter anderem verwirklicht durch Trägerschaft des evangelischen Jugendzentrums, der Kultur- und Bildungsstätte Die Wille in Berlin-Kreuzberg; Trägerschaft stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen zur Erziehung; Entwicklung und Trägerschaft weiterer Einrichtungen der sozialen und psychosozialen Betreuung und Beratung von Kindern, Jugendlichen, Familien und sozial gefährdeten oder notleidenden Menschen; Entwicklung und Durchführung von Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für wirtschaftlich und sozial gefährdete oder notleidende Menschen in sozial nützlichen, ökologisch sinnvollen oder zukunftsträchtigen Arbeitsfeldern; Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen; Weiterentwicklung kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung ihrer Handlungsfelder. | 173.000 DM | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Dipl.-Soz.-Päd. Piekara, Michael, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.1997 mit letzter Änderung vom 23.09.2002 | a) 10.09.2004 Meyer b) Tag der ersten Eintragung 18.05.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dipl.-Soz.-Päd. Piekara, Michael Geschäftsführer: 2. Boldt, Corinna, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 03.03.2005 Kremer | ||||
| 3 | 163.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.06.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 88.500.- Euro erhöht sowie um weitere 74.500 Euro auf 163.000 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. | a) 09.07.2007 Prof. Dr. Ries | ||
| 4 | a) Die Wille gGmbH b) Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin c) Förderung, Trägerschaft und Koordination von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, der Kulturund Bildungsarbeit, der Beschäftigung, beruflichen Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung und der Beratung. Diese Zwecke werden unter anderem verwirklicht durch a. die Trägerschaft des Evangelischen Jugendzentrums, der Kultur- und Bildungsstätte Die Wille, b. die Entwicklung und Trägerschaft weiterer Einrichtungen der Betreuung und Beratung von Jugendlichen, Familien und sozial gefährdeten oder Not leidenden Menschen, c. die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, d. die Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, e. die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung, f. die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 17 (Kündigung, Auflösung). | a) 05.11.2010 Dr. Gradl | |||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Müllerstraße 56 - 58, 13349 Berlin | a) 07.03.2013 Wolschke | ||||
| 6 | b) Änderung zu Nr. 2: Vertretungsmacht geändert, nunmehr Geschäftsführer: Boldt, Corinna mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Stiftung bürgerlichen Rechts, Evangelisches Johannesstift, Berlin und der PersonaGrata GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99393) abzuschließen | a) 17.03.2014 Wolschke | ||||
| 7 | c) (1) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift Berlin beachten. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Projekten der Kultur- und Bildungsarbeit, der Beschäftigung, der beruflichen Qualifizierung und der Fort- und Weiterbildung. Diese Satzungszwecke werden venrwirklicht insbesondere durch: a. Die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, b. die Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, c. die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung, d. die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung. (3) Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach vorstehendem Abs. 2 unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder Zusammenhängen können oder diesem Gesellschaftszweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften auch außerhalb ihres Sitzes Zweigniederlassungen und sonstige Geschäftsstellen zu errichten, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen sowie Geschäfte für Rechnung anderer zu tätigen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31. Juli 2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Unternehmensgegenstand), § 4 (Gemeinnützigkeit), § 7 (Entgelt bei Übertragung/Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 8 (Geschäftsführer) sowie in § 17, der eine neue Überschrift "Kündigung, Auflösung, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke" erhält. | a) 19.08.2014 Dr. Kuhlmann | |||
| 8 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie der Hilfe für Flüchtlinge. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie der Hilfe für Flüchtlinge durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszweoke werden insbesondere verwirklicht durch von Ausbildungs- und Arbeitsförderungsangeboten, die Entwicklung und Durchführung Qualifizierungsmaßnahmen sowie Berufswegeberatung und Kompetenzförderung, pädagogisch betreute Beschäftigungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Personengruppen einschließlich arbeitstherapeutischer Beschäftigungs- und Coachingangebote für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Langzeitarbeitslose, die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Enivachsene, die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung, die Entwicklung und Durchführung von Mentoringprogrammen sowie Beratungsund Bildungsangebote für geflüchtete Menschen, die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung, die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungs- und Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten. | b) Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Boldt, Corinna mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der PersonaGrata GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 99393) abzuschließen | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2018 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, unter anderem geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 5 (Geschäftsanteile), 7 (Vertretung). | a) 13.12.2018 Berge | ||
| 9 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie der Hilfe für Flüchtlinge. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Volks- und Berufsbildung, der Wohlfahrtspflege sowie der Hilfe für Flüchtlinge durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsförderungsangeboten, Berufswegeberatung und Kompetenzförderung, pädagogisch betreute Beschäftigungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Personengruppen einschließlich arbeitstherapeutischer Beschäftigungs- und Coachingangebote für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Langzeitarbeitslose, die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung, die Entwicklung und Durchführung von Mentoringprogrammen sowie Beratungs- und Bildungsangebote für geflüchtete Menschen, die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung, die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungs- und Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten | a) 19.12.2018 Berge | ||||
| 10 | b) Änderung zu Nr. 2: nach Änderung der Vertretungsbefugnis nun: Geschäftsführer: Boldt, Corinna mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter anderer gemeinnütziger Institutionen abzuschließen | a) 27.05.2020 Steffan | ||||
| 11 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie der Hilfe für Flüchtlinge. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Arbeitsförderungsangeboten, Berufswegeberatung und Kompetenzförderung, pädagogisch betreute Beschäftigungsmaßnahmen für besonders benachteiligte Personengruppen einschließlich arbeitstherapeutischer Beschäftigungs- und Coachingangebote für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie Langzeitarbeitslose, die Entwicklung, Durchführung und Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene, die Förderung der interkulturellen und interreligiösen Bildung durch Bildungsund Beratungsangebote, die Entwicklung und Durchführung von Mentoringprogrammen sowie Beratungsund Bildungsangebote für geflüchtete Menschen, die Unterstützung diakonischer und Gemeinwesenarbeit einschließlich der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen hinsichtlich ihrer inhaltlichen, personellen und räumlichen Ausgestaltung, die Entwicklung von Strategien zur Verständigung und Konfliktbewältigung im Spannungsfeld unterschiedlicher Kulturen, Ethnien und Religionen sowie ihre Umsetzung durch die Schaffung von Begegnungsstellen, die Veranstaltung von Workshops und Seminaren, Bildungs- und Beratungsangeboten sowie die Durchführung von Projekten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 3 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen, Nutzungsüberlassungen und durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. (6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (7) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (9) Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. (10) Die Zuwendung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts, die sie unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat, ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , u.a. geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 09.12.2021 Berge |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.