Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften, durch die der Verein mit mehr als 5.000,00 Euro belastet wird, ist eine Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Vorstands notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Meincke
Krefeld
Vorstand
Klaus Geurden
Krefeld
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 11.07.2009 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.08.2009 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und in § 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Organe des Vereins), § 6 (Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung) und § 8 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und in § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Anm. Bl. 1, 23 Sdb., Satzung Bl. 29 ff Sdb.
Anmeldung Blatt 34 ff. des Sonderbandes
Satzungsänderung Blatt 37 ff. des Sonderbandes
Anmeldung Blatt 48 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 55 ff. des Sonderbandes
Anmeldung Blatt 64 ff. des Sonderbandes
Anmeldung Blatt 71 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 92 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.