Handelsregister · VR 1648

Chronologischer Auszug

Die Wiedertäufer am Buddenturm zu Münster bei Kinderhaus · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Die Wiedertäufer am Buddenturm zu Münster bei Kinderhaus

b)
Münster
a)
Der Vorstand setzt sich aus dem König (1. Vorsitzender),
dem Kanzler (2. Vorsitzender) und dem Hofmarschall
(Schriftführer) zusammen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
König (1. Vorsitzender):
Rook, Alfons, Angestellter, Münster
Kanzler (2. Vorsitzender):
Hanswillemenke, Ralf, Münster, *XX.XX.XXXX
Hofmarschall (Schriftführer):
Winter, Gerhard, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 19.01.1926 zuletzt geändert am 26.04.2002
a)
02.05.2005
Gerstgarbe

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.04.1926
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.05.2005.
2b)
Nicht mehr
König (1. Vorsitzender):
Rook, Alfons, Angestellter, Münster
Nicht mehr
Hofmarschall (Schriftführer):
Winter, Gerhard, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Hofmarschall (Schriftführer):
Schulte, Ingo, Münster, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
König (1. Vorsitzender):
Schwarzwald, Gisbert, Senden, *XX.XX.XXXX
a)
12.07.2018
Wendt
3b)
Nicht mehr
König (1. Vorsitzender):
Schwarzwald, Gisbert, Senden, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Kanzler (2. Vorsitzender),
nunmehr gewählt als
König (1. Vorsitzender):
Hanswillemenke, Ralf, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kanzler (2. Vorsitzender):
Andreß, Frank, Münster, *XX.XX.XXXX
a)
05.01.2022
Wendt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.