Handelsregister · VR 21300

Chronologischer Auszug

Die Wasserpfeifen Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Die Wasserpfeifen Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Fischer, Jacqueline, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Berkholz-Müller, Karin, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:

3.
Müller, Reiner, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 14.10.2001 mit Änderung vom 10.06.2002.
a)
09.08.2006
Pacholke
b)
Satzung Bl. 8-14
Beschluss Bl. 21

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Fischer, Jacqueline

Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
2. Berkholz-Müller, Karin

Nicht mehr Schatzmeister:
3. Müller, Reiner

Vorsitzender:
4.
Vinel, Michel, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
5.
von Calisto, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:
6.
Braun, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
11.04.2008
Röling
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
6. Braun, Lutz

stellvertretender Vorsitzender:
7.
Lübben, Hans Dieter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 12 (Auflösung) und § 13 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
19.02.2015
Röling
b)
Beschluss Bl. 42,
43 (44-50)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.