Handelsregister · GnR 241

Chronologischer Auszug

Die Voerder-Baugenossenschaft Ennepetal-Voerde eG · Amtsgericht Hagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Baugenossenschaft Ennepetal-Voerde
e.G.

b)
Ennepetal, (Breslauer Platz 20),

c)
Gegenstand des Unternehmens:
Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und
Betreuung von Bauten in allen Rechtsund Nutzungsformen. Die
Genossenschaft kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen,
Beteiligungen sind zulässig. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand
und Aufsichtsrat beschließen gemäß §
28 der Satzung die Voraussetzungen.
a) 1000,00 DEM (Haftsumme)
c) die Nachschußpflicht der
Mitglieder ist auf die Haftsumme
beschränkt.Bei Übernahme
weiterer Anteile tritt eine
Erhöhung der Haftsumme nicht
ein.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Heymann, Harald,
Sparkassendirektor, Ennepetal
Vorstand:
Breitkopf, Hagen, Finanzbeamter,
Ennepetal
Vorstand:
Pohl, Hans-Henning, Rechtsanwalt,
Bochum
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 01.12.1950 zuletzt geändert am
14.06.2000

b)
Bekanntmachungen werden unter der Firma
der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind
gemäß § 24 Abs. 2 und 3 der Satzung von
den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
Bekanntmachungen des Aufsichtsrates
werden unter Nennung des Aufsichtsrates
vom Vorsitzenden oder bei seiner
Verhinderung von seinem Stellvertreter
unterzeichnet. Bekanntmachungen werden
ebenso wie die Einladung zur
Mitgliederversammlung (§ 34 Abs. 2) und
solcher, die die Wahl zur
Vertreterversammlung betreffen, in der
Westfälischen Rundschau und der
Westfalenpost veröffentlicht. Sind
Bekanntmachungen in dem in § 34 Abs. 2
bzw. im vorstehenden genannten Blatt nicht
zu erreichen, so werden sie in einem vom
Registergericht zu bestimmenden Blatt
veröffentlicht, bis die Mitgliederversammlung
ein anderen Blatt bestimmt hat und eine
entsprechende Satzungsänderung in das
Genossenschaftsregister eingetragen ist.
a)
22.01.2004
Bruhn

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.02.1903
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Schwelm GnR 102) getreten.
Freigegeben am 22.01.2004.
Urk. z. Eintr. Bl. 92 / 97 SB.
2b)
Ennepetal
600,00 EUR
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist auf die Haftsumme
beschränkt. Bei Übernahme
weiterer Anteile tritt eine
Erhöhung der Haftsumme nicht
ein.
a)
14.12.2004
Lange

b)
Von Amts wegen berichtigt:

Spalte 2 b): Herausnahme der
Anschrift
Spalte 3 a): geänderte
Haftsumme auf Grund des
Beschlusses vom 14.06.2000.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Breitkopf, Hagen, Finanzbeamter,
Ennepetal
Bestellt als
Vorstand:
Teske, Oliver, Ennepetal, *XX.XX.XXXX
a)
18.05.2005
Lange
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Heymann, Harald,
Sparkassendirektor, Ennepetal
Bestellt als
Vorstand:
Spannagel, Achim, Ennepetal,
*XX.XX.XXXX
a)
10.11.2005
Lange
5a)
Die Voerder-Baugenossenschaft
Ennepetal-Voerde eG
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2006
hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
29.08.2006
Lange

b)
Protokoll vom
21.06.2006
Bl. 131 ff. d. A.
6c)
die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.

Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gerneinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen. Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.

Beteiligungen sind zulässig.

Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2008
hat die Änderungen der Satzung in § 2 (Zweck
und Gegenstand der Genossenschaft), § 5
(Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung
eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung),
§ 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche
Versorgung der Mitglieder), § 16 (Pflichten der
Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und
Gesctßftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer
Anteile), § 19 (Nachschlusspflicht jetzt
Ausschluss der Nachschusspflicht), § 20
(Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und
Vertretung der Genossenschaft), § 23
(Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), §
24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des
Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des
Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen
von Vorstand und Aufsichtsrat), neuer § 30
(Rechtsgeschäfts mit Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (früher § 30
Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), §
32 (früher § 31 Mitgliederversammlung), § 33
(früher § 32 Einberufung der
Mitgliederversammlung), § 34 (früher § 33
Leitung der Mitgliederversammlung und
Beschlussfassung), § 35 (früher § 34
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), §
36 (früher § 35 Mehrheitserfordernisse), § 37
(früher § 36 Auskunfisrecht), § 38 (früher § 37
Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses), § 39 (früher § 38
Vorbereitung der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss), § 40 (früher § 39
Rücklagen), § 41 (früher § 40
Gewinnverwendung), § 42 (früher § 41
Verlustdeckung), § 43 (früher § 42
Bekanntmachungen), § 44 (früher § 43
Prüfung), § 45 früher § 44 Auflösung)
beschlossen.
a)
06.02.2009
Lange
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2014
hat eine Änderung der Satzung in § 21
(Vorstand) und § 24 (Aufsichtsrat)
beschlossen.
a)
07.10.2014
Fritzsche
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Teske, Oliver, Ennepetal, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2018
Fritzsche
9c)
die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
vermitteln, veräußern und betreuen; sie
kann alle im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
im Rahmen von § 1 Abs. 2 des
Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen;
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen
gemäß § 28 die Voraussetzungen.
a)
Die Generalversammlung vom 26.06.2019 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand der Genossenschaft), § 4
(Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung
der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der
Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines
Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 15
(Überlassung von Wohnungen), § 16
(Pflichten der Mitglieder), § 18 (Kündigung
weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
§ 24 (Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflichten
des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit
Vorstandsmitgliedern), § 30 a
(Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), § 35 (Zuständigkeit
der Mitgliederversammlung), § 38
(Geschäftsjahr und Aufstellung des
Jahresabschlusses) und § 40 (Rücklagen)
beschlossen.
a)
27.09.2019
Fritzsche
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Gummersbach, Torsten, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
04.01.2023
Fritzsche

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.