Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Zur Eingehung von Rechtsgeschäften bedarf es des einstimmigen Beschlusses des Vorstandes. Zu Verfügungen über Grundstücke sowie zur Belastung von Grundstücken bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zu Rechtsgeschäften, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 5.000,00 DM verpflichten, bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Zur Einstellung von Arbeitnehmern bedarf es zudem noch der Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Marion Gertrud Rangenau
Bokholt-Hanredder
274
Nadien Johanna Brod
Elmshorn
274
Michael Matejka
Kiel
274
Dörte Heidloß
Elmshorn
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.