Der Groß- und Einzelhandel mit Tanzsportartikeln, Textilien und Accessoires.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Ein Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschräkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ines Barbian
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Thomas Barbian
Düsseldorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.07.1995
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.08.1995 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2017 das Vermögen der "Die Tanzmaus e.K." mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRA 24258) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.