Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsbefugnis und ist berechtigt, im Einverständnis mit dem Gesamtvorstand (1. und 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Schriftführer Zeugwart) Verpflichtungen einzugehen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,-- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimung des Ausschusses (§ 13) hierzu schriftlich erfolgt ist. Ein Rechtsgeschäft über 5.000,-- DM erfordert die Zustimmung der Mitglieder bei einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Renftel
Augsburg
Vorstand
Cornelia Renftel
Königsbrunn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.11.1990 zuletzt geändert am 19.01.1992
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.10.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 3 SB.
Bl. 12 und 13 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.