Handelsregister · HRA 4718 KI
Chronologischer Auszug
Die Nordmänner Inh. Erhan Tellioglu e. K. · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Die Nordmänner Inh. Erhan Tellioglu e. K. b) Kiel | b) Inhaber: 1. Tellioglu, Erhan, *XX.XX.XXXX, Kiel | a) Einzelunternehmen | a) 08.03.2005 Grell | |
| 2 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 17.08.2009 (AZ: 25 IN 243/09) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 26.08.2009 Wentzel | |||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 17.08.2009 (AZ: 25 IN 243/09) aufgehoben. | a) 01.09.2009 Wentzel | |||
| 4 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Meimersdorfer Moor 8, 24145 Kiel | a) 31.01.2011 Ströh | |||
| 5 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 11.04.2011 (AZ: 25 IN 91/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 21.04.2011 Fritsche | |||
| 6 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 14.04.2011 (AZ: 25 IN 91/11) aufgehoben. | a) 06.06.2011 Fritsche |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.