Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenführer, der auch zugleich Schriftführer ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1.Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden,oder durch einen der beiden gemeinsam mit dem Kassenführer und Schriftführer vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 31.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.06.2006.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 von Amts wegen berichtigt am 27.06.2006.
Beschluss Blatt 57 der Akten
Satzung Blatt 60-64 der Akten
Satzung
Satzung vom 18.05.1998
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Vereinszweck), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Der Vorstand), die Einfügung eines neuen § 9 (Vergütungen) in die Satzung -die bisherigen §§ 9-10 sind dadurch die §§ 10-11- und die weitere Änderung der Satzung in § 10 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.