Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart vertreten. Optional kann ein 3. Vorsitzender gewählt werden. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Vermögensrechtliche Verpflichtungen, die vom Vorstand eingegangen werden, bedürfen, soweit der Betrag von 750,- Euro für den Einzelfall überschritten wird, zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tina Tegethoff
Münster
Vorstand
Jan Groesdonk
Münster
Vorstand
Jule Marie Eising
Münster
Vorstand
Katja Weygardt
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.07.1992 zuletzt geändert am 16.01.1995
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurden § 8 (Vorstand) und § 10 (Haftung) der Satzung geändert. Dabei wurde der vertretungsberechtigte Vorstand erweitert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.08.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2005.
Beschluss Bl. 206-211 d. A. Satzung Bl. 203-205 d. A.
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