Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1,00 EUR-- i.W. einem EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Patrick Malkmus
Koblenz
Vorstand
Sylvia Malkmus
Koblenz
Vorstand
Annett Meier
Koblenz
Vorstand
Heike Peters
Koblenz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.06.1992 zuletzt geändert am 25.09.1992
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 ( Vorstand) und 11 ( Beschränkung des Vorstandes) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 10 (Vorstand) und § 12 (Berufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.02.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006.
Fall 4
Fall 5
Satzung Blatt 78 ff der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.