Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und zwar einer/einem Vorsitzenden, einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter und einer Schatzmeisterin/einem Schatzmeister. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit weitere Mitglieder als musikalische Leiterinnen/musikalische Leiter in den Vorstand zu wählen. Maximal besteht der Vorstand aus sieben Personen.