Handelsregister · VR 702169

Chronologischer Auszug

Die Flußwanderer Ladenburg e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Die Flußwanderer Ladenburg e.V.

b)
Ladenburg
a)
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
sowie der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten
gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit
Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum
Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (oder
grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur
Aufnahme eines Kredits von mehr als 2.000,00 EUR die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Hierbei gilt der aktuelle Gegenwert von 2.000,00 EUR
als Rechnungsgrundlage zur Berücksichtigung der
Inflation kommender Zeiten.

b)
1. Vorsitzender:
Ringer, Jörg, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Cors, Sören Friedbert, Edingen-Neckarhausen,
*XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Jesberger, Gregor, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 28.10.2017 mit Änderung vom 26.02.2018, 20.03.2018 und 07.05.2018.
a)
07.06.2018
Hartmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 29-33
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Dr. Böhm, Ansgar, Sandhausen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Cors, Sören Friedbert, Edingen-Neckarhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
17.12.2018
Heckmann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende
sowie der Kassenwart. Der 1. Vorsitzende ist allein
vertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten der 2.
Vorsitzende und der Kassenwart den Verein gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
3.000 € sowie bei Dauerschuldverhältnissen bis zu
10.000 € wird der Verein durch den/die 1. Vorsitzende/n
und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000 €
sowie Dauerschuldverhältnisse mit einem
Jahresgeschäftswert über 10.000 € sind für den Verein
nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erteilt ist.

b)
Nicht mehr
Schriftführer:
Jesberger, Gregor, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 28.11.2019 mit Änderung vom 30.01.2019 haben die
Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
28.02.2019
Heckmann

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 62-68
4b)
Bestellt als
Kassenwartin:
Ringer, Christiane, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2019
Lamadé
5b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
2. Vorsitzender:
Dr. Böhm, Ansgar, Mörlenbach, *XX.XX.XXXX
a)
30.04.2019
Heckmann
6b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Jesberger, Gregor, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassenwart:
Dr. Böhm, Ansgar, Mörlenbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassenwartin:
Ringer, Christiane, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Dr. Böhm, Ansgar, Mörlenbach, *XX.XX.XXXX
a)
28.02.2020
Roller
7b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Ockenfuss, Sebastian, Hirschberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Jesberger, Gregor, Ladenburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.04.2023
Kaluza

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.