Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, der 1. Kassenwart und ein 1. Schriftführer.
Satzung Bl. 11-13 d. A. Tag der ersten Eintragung: 05.05.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.11.2005.
geänderte Satzung, Bl. 102 ff. RB
Satzung Blatt 178 ff. der Akten
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist insoweit beschränkt, dass Rechtsgeschäfte, die zu Lasten des Vereins eine Verbindlichkeit von mehr als 500 EUR begründen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Satzung
Satzung vom 22.01.1988
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2022 hat die Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.08.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.