Handelsregister · VR 100198

Chronologischer Auszug

Die "Apoyandos" Gitarrenensemble aus Schaumburg e.V. · Amtsgericht Stadthagen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Die "Apoyandos" - Gitarren-Ensemble aus Bückeburg

b)
Bückeburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und dessen Stellvertreter.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
Vorsitzender:
Wicklein, Wolfgang, Ahnsen
Stellv. Vorsitzender:
Behrens, Alexander, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.11.1991 zuletzt geändert am 01.06.2001
a)
25.09.2006
Mantik

b)
Satzung Blatt 65 ff. der Akten

Änderungsbeschluss: Blatt 62 ff.
der Akten
Tag der ersten Eintragung:
06.03.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
25.09.2006.
2b)
Nicht mehr
Stellv. Vorsitzender:
Behrens, Alexander, Bückeburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertr. Vorsitzender:
Bernert, Josef, Luhden, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2011
Niesen
3a)
Name geändert, nun:
Die "Apoyandos" Gitarrenensemble aus Schaumburg e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht
mindestens aus zwei Mitgliedern, dem 1. Vorsitzenden
und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist allein
vertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
stellvertr. Vorsitzender:
Bernert, Josef, Luhden, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Dietmar, Rehse, Rinteln, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.06.2023
Hartmann

b)
Beschluss Blatt 104 der Akten

Satzung Blatt 106 - 107 R der
Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.