Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist partiell vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 BGB befreit, sodass er befugt ist, den Verein mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten bei Rechtsgeschäften mit anderen gemeinnützigen Instituionen zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carsten Bräumer
Schweinfurt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.12.1948 zuletzt geändert am 24.07.1996
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2003 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 (Name), 10 (Zusammensetzung des Vorstandes und Vertretungsregelung).
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2011 hat die Änderung bzw. Neufassung vom Absatz 2 des § 1 (Name und Sitz), vom Absatz 6 2. Halbsatz des § 8 (Mitgliederversammlung) sowie der Präambel der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.07.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz) und 10 (Der Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung des § 9 (Der Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.07.2019 hat die Änderung des § 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 3 (Selbstlosigkeit), 16 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.06.1950. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 193 So.
Protokoll Bl. 265 SB; Neue Satzung Bl. 266 ff SB.
Protokoll Bl. 288 ff SB;
Verschmelzungsvertrag Bl. 299 bis 308 SB; Protokolle Bl. 309 bis 327 SB; Neue Satzung Bl. 333 bis 341 SB.
Satzung Bl. 356 ff SB; Protokolle Bl. 348 ff und 354 f SB;
Der Verein "Evangelische Verein für freiwillige Krankenpflege e.V." mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt VR 211) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2011 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übernehmenden Vereins vom 13.07.2011 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 13.07.2011 mit dem übernehmenden Verein verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.