Handelsregister · VR 435

Registerinformationen

Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Passau e.V. · Amtsgericht Passau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Passau e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Passau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 435
Gericht
Amtsgericht Passau
Letzte Eintragung
05.02.2024
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Sabine Aschenbrenner

Passau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 22.01.1904 zuletzt geändert am 15.05.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: § 1 (1) Name des Vereins.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2021 hat die Änderung des § 2 (Zweck des Vereins) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.02.1904. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 SB;
  • Beschluss Bl. 19 SB; Neue Satzung Bl. 21 SB.
  • Beschluss Bl. 29 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 31 SB.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 03.11.2023 (Az. IN 275/23) ist die Eigenverwaltung durch den Schuldner und die Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (Eingehen von Verbindlichkeiten) angeordnet worden.
  • Über das Vermögen des Vereins ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 01.02.2024 (Az. IN 275/23) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Der Verein ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 75 BGB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.