Diakonisches Werk des Ev.-luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hildesheim
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1040
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Letzte Eintragung
28.12.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei Personen, sie vertreten jeweils einzeln. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie gleichzeitig für Tochtergesellschaften des Vereins handeln. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahin beschränkt, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist für/bei: a) Ankauf, Verkauf, Belastung von Grundstücken und Darlehnsaufnahme, soweit der Wert 50.000,00 Euro im Einzelfall übersteigt, b) Gründung von Gesellschaften c) Ankauf, Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jens Stöber
Diekholzen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.07.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.12.2005.
Satzung Blatt 78 ff. der Akten
Beschluss Blatt 140 bis 182 der Akten
Satzung Band II Blatt 213 ff. der Akten
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Protokoll Band III Blatt 38 ff., Satzung Blatt 29 ff. der Akten.
Fall 8
Protokoll Band III Bl. 55 - 58 der Akten
Fall 12
Fall 13
Satzung
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck) beschlossen.
Die Mitglieder haben durch schriftlichen Beschluss vom Dezember/Januar/April 2010 die Änderung der Satzung in § 14 (Vergütung und Auslagenersatz des Vorstands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2011 hat die Änderung der Satzung in der Präambel und in § 5 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zuordnung zur Kirche), § 3 (Zweck und Gegenstand des Vereins), § 4 (Gemeinnützigkeit) und § 8 (Mitgliederversammlung/Satzungsänderung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2016 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zuordnung zur Kirche), 3 (Gegenstand), 5 (Mitglieder) und 14 (Vertretung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.