Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus ein oder zwei hauptamtlich tätigen Personen und vertritt den Verein im Sinne von § 26 Abs. 2 BGB. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es stets einzelvertretungsberechtigt. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, sind beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, sofern nicht einem oder beiden durch Beschluss des Verwaltungsrats Einzelvertretungsmacht erteilt wurde.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
David Hirsch
Jena
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Isabella Pühlhorn
Stadtsteinach
einzelvertretungsberechtigt mit dem konkreten Geschäftskreis "Führung der kaufmännischen Geschäfte".
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1912 zuletzt geändert am 04.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2007 hat die Änderung der §§ 2 (Aufgaben und Verbandszugehörigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Pflichten der Vereinsmitglieder und Mitarbeitenden), 7 (Die Mitgliederversammlung), 8 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 9 ( Der Verwaltungsrat), 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrates), 11 (Aufgaben des Verwaltungsrates), 13 (Vertretung und Geschäftsführung) und 14 (Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. § 15 entfällt. § 16 wurde umnummeriert zu § 15 (Inkrafttreten).
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesonders geändert: § 13 (Der Vorstand), 14 (Vertretung und Geschäftsführung) und § 15 (Besondere Vertreter).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs.III Nr.1 UmwG hat der Verein einen Teilbetrieb, dessen Gegenstand der Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für Behinderte ist, auf die Firma Wefa - gGmbH (Werkstätten für angepaßte Arbeit, anerkannte Werkstätten für Behinderte) mit dem Sitz in Ahorn (HRB 2639 Amtsgericht Coburg) als Gesamtheit mit dem im Ausgliederungs-/Übernahmevertrag vom 17.Dezember 1997 bezeichneten Umfang gegen Gewährung einer durch Sachgründung entstandenen Stammeinlage ausgegliedert. Die Mitgliederversammlung des Vereins hat mit Beschluß vom 20.November 1997, die Gesellschafterversammlung der Firma Wefa - gGmbH in Ahorn hat mit Beschluß vom 17.Dezember 1997 der Ausgliederung zugestimmt.
Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne von § 26 Abs. 2 BGB und besteht aus ein oder zwei hauptamtlich tätigen Personen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.04.1912. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 290 SB;
Satzung Bl. 401
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