Handelsregister · VR 2961 HB

Chronologischer Auszug

Diakonisches Werk Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Diakonisches Werk Bremen e.V.

b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Vorsitzender:

1.
Schmaltz, Peter, *XX.XX.XXXX, Bremen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Dr. Hammer, Georg-Hinrich, *XX.XX.XXXX, Schwanewede-Leuchtenburg
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 21.01.1963
zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom
04.07.2005
a)
04.05.2009
Wolters
b)
Protokoll
mit Satzung
Bl.266/271

Tag der ersten
Eintragung:
15.08.1963

Dieses Blatt
ist zur Fortführung auf
EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden und dabei
an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Dr. Hammer, Georg-Hinrich

Stellvertretender Vorsitzender:
3.
Mletzko, Uwe, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
15.06.2009
Wolters
3b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Schmaltz, Peter
Vorsitzender:
4.
Frick, Bertold, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
23.10.2015
Döhring
4a)
Der Vorstand besteht aus ein oder zwei Personen,
die den Verein gerichtlich und außergerichtlich
im Sinne von § 26 BGB vertreten. Besteht der
Vorstand aus zwei Mitgliedern, sind beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, sofern der Verwaltungsrat nicht einem Vorstandsmitglied oder beiden Vorstandsmitgliedern
Alleinvertretungsmacht erteilt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es stets alleinvertretungsberechtigt. Vorstandsmitglieder können
durch Beschluss des Verwaltungsrates partiell
für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen
Organisationen oder für ein einzelnes konkretes
Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2016
hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
07.11.2016
Haack
b)
Satzung Bl.
348/361
Protokoll Bl.
333/344
5b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Mletzko, Uwe

Nicht mehr Vorsitzender:
4. Frick, Bertold

Vorstand:
5.
Meyer, Manfred, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
16.06.2017
Haack
6b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Meyer, Manfred

Vorstand:
6.
Altenfelder, Karin, *XX.XX.XXXX, Hannover
a)
19.09.2022
Kwiatkowski
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021
hat die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung), § 11 (Zuständigkeit
und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 13 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats) beschlossen.
a)
04.05.2023
Adams
b)
Protokollanlage Bl. 436/438

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.