Handelsregister · VR 2961 HB
Chronologischer Auszug
Diakonisches Werk Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Diakonisches Werk Bremen e.V. b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Vorsitzender: 1. Schmaltz, Peter, *XX.XX.XXXX, Bremen Stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Hammer, Georg-Hinrich, *XX.XX.XXXX, Schwanewede-Leuchtenburg | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 21.01.1963 zuletzt neu gefasst durch Beschluss vom 04.07.2005 | a) 04.05.2009 Wolters b) Protokoll mit Satzung Bl.266/271 Tag der ersten Eintragung: 15.08.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Hammer, Georg-Hinrich Stellvertretender Vorsitzender: 3. Mletzko, Uwe, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 15.06.2009 Wolters | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schmaltz, Peter Vorsitzender: 4. Frick, Bertold, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 23.10.2015 Döhring | ||
| 4 | a) Der Vorstand besteht aus ein oder zwei Personen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne von § 26 BGB vertreten. Besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern, sind beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt, sofern der Verwaltungsrat nicht einem Vorstandsmitglied oder beiden Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsmacht erteilt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es stets alleinvertretungsberechtigt. Vorstandsmitglieder können durch Beschluss des Verwaltungsrates partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen oder für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.09.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 07.11.2016 Haack b) Satzung Bl. 348/361 Protokoll Bl. 333/344 | |
| 5 | b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 3. Mletzko, Uwe Nicht mehr Vorsitzender: 4. Frick, Bertold Vorstand: 5. Meyer, Manfred, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) 16.06.2017 Haack | ||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: 5. Meyer, Manfred Vorstand: 6. Altenfelder, Karin, *XX.XX.XXXX, Hannover | a) 19.09.2022 Kwiatkowski | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung), § 11 (Zuständigkeit und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 13 (Einberufung und Beschlussfassung des Verwaltungsrats) beschlossen. | a) 04.05.2023 Adams b) Protokollanlage Bl. 436/438 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.