1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO). 3. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke insbesondere durch den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen für alte, kranke und behinderte Personen; dazu gehören vor allem Einrichtungen der Altenhilfe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können für alle Rechtsgeschäfte mit einer bestimmten anderen juristischen Person, die nach der Abgabenordnung wegen Verfolgung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt ist, von der Beschränkung des § 181 2. Alt. BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Holger Ernst Johannes Karg
Müllheim
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des "Evangelisches Sozialwerk Müllheim e.V.", Müllheim (Amtsgerichts Freiburg VR 300011) und der "Diakonische Dienste Südbaden gGmbH", Müllheim (Amtsgericht Freiburg HRB 733406) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2025.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des "Evangelisches Sozialwerk Müllheim e.V.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 300011) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein "Evangelisches Sozialwerk Müllheim e.V.", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 300011) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2025 und vom 17.07.2025 den Teilbetrieb "Zweckbetrieb stationäre Altenhilfe" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.