Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 50.000,-- DM (fünfzigtausend) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu erteilt ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Heugel
Magstadt
Vorstand
Doris Schneider
Magstadt
Vorstand
Edith Bohlinger
Magstadt
Vorstand
Florian Glock
Magstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.02.1985 mit Änderung; zuletzt geändert am 10.03.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 16 (Verwaltung des Vereinsvermögens) und § 18 ( Auflösung des Vereins) sowie die Einfügung des § 17 a ( Datenschutz, Persönlichkeitsrechte) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1985
Satzung: Sonderband Blatt 44/52, 72/78
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 111
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.